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Zusammenarbeit & Ablauf

Verbindliche Zusammenarbeit mit Jugendämtern für passgenaue und transparente Hilfen

Zusammenarbeit & Ablauf

Zusammenarbeit mit Jugendämtern

KiJu Care arbeitet im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe eng und verbindlich mit den zuständigen Jugendämtern zusammen. Grundlage sind die gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII sowie die gemeinsam vereinbarten Hilfeziele. Ziel der Zusammenarbeit ist eine passgenaue, transparente und rechtssichere Ausgestaltung der Hilfen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien.

Anfrage über das Jugendamt

Zu Beginn steht in der Regel die Anfrage des zuständigen Jugendamtes nach einem Hilfeplanverfahren nach dem SGB VIII. KiJu Care erhält von dort den Auftrag sowie die relevanten Informationen zum Hilfebedarf und zum vereinbarten Rahmen der Hilfe.

Hilfeplanung

Auf der Grundlage des Hilfeplanbeschlusses wird die konkrete Ausgestaltung der Hilfe geplant. Dies erfolgt gemeinsam mit Jugendamt, Eltern oder Sorgeberechtigten und altersangemessen mit dem Kind oder der oder dem Jugendlichen. Ziele, Umfang, Zuständigkeiten und Formen der Zusammenarbeit werden festgelegt und im Hilfeplan dokumentiert.

Umsetzung

Die Mitarbeitenden von KiJu Care setzen die vereinbarte Hilfe im entsprechenden Setting um, etwa als ambulante Hilfe, Eingliederungshilfe oder stationäres Angebot. Es findet ein kontinuierlicher fachlicher Austausch mit dem Jugendamt statt, insbesondere zu Verlauf, relevanten Veränderungen und Einschätzungen zum weiteren Hilfebedarf.

Überprüfung und Anpassung

In regelmäßigen Hilfeplangesprächen werden Verlauf, Zielerreichung und die Notwendigkeit einer Fortführung der Hilfe gemeinsam überprüft. Bei Bedarf werden Ziele, Umfang oder Form der Hilfe in Abstimmung mit dem Jugendamt und unter Beteiligung der Familie angepasst.

Transparenz für Eltern und Fachstellen

Eltern und Sorgeberechtigte sowie Kinder und Jugendliche werden ihrem Alter und ihrer Einsicht entsprechend über Ziele, Inhalte und den Verlauf der Hilfe verständlich informiert. Die Zusammenarbeit mit weiteren Fachstellen wie Schulen oder therapeutischen Diensten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und nach entsprechender Absprache oder Einwilligung.

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